Heilpraktiker/Heilprakterin für Psychotherapie

Vorbereitungskurs für die Staatliche Überprüfung
zum Heilpraktiker/zur Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie

Kursstruktur:

  • Maximal 12 TeilnehmerInnen
  • 7 Wochenend-Block-Veranstaltungen
  • zwischen den Blöcken Selbststudium
  • Lehrunterlagen incl.

Curriculum:

  • Diagnostik ICD 10/11
  • Heilpr-Gesetz (Rechtliche Grundlagen)/Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)
  • Zulassung und Verfahren
  • Gesundheit/Krankheit
  • Anamnese (gestalttherapeutische und tiefenpsychologische Diagnostik)
  • Elementarfunktionen/Psychischer Befund
  • Suizidalität/Krisenintervention
  • Psychopharmaka
  • Therapiephasen
    Abwehrmechanismen
    Gestalttheorie des Selbst
  • Fallarbeit, Prüfungsvorbereitung

 

Termine und weitere Informationen:

Für 2024 ist kein Vorbereitungskurs für die staatliche Überprüfung zum/r HeilpraktikerIn auf dem Gebiet der Psychotherapie geplant.
Ein neuer Kurs ist für 2025 geplant.

Kosten:
321,30 € brutto pro Wochenend-Block
(270,00 € netto + 51,30 € MwSt.)

Seminarort:
Bordesholm

Kontakt

Anforderung zur HeilpraktikerIn-Prüfung
(Psychotherapieerlaubnis)
Ablauf und Inhalt der Prüfung

Es wird ein schriftliches und mündliches Überprüfungsverfahren durchgeführt. Das Überprüfungsgespräch dauert 20 bis 60 Minuten und wird auf einem Tonträger aufgezeichnet. Das Ergebnis der Überprüfung wird ca. zwei Wochen nach dem Überprüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Im Rahmen der Überprüfung sind diagnostische Fähigkeiten nachzuweisen, d.h. es müssen Hinweise auf Neurosen, Depressionen, Psychosen,Süchte und Eßstörungen sowie Suizid erkannt werden und die Erscheinungsformen (Symptome und Verlaufsformen) dieser Krankheiten bekannt sein. Die Befähigung, PatientInnen entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch behandeln zu können, muss nachgewiesen werden.

Ebenfalls müssen Kenntnisse über die Ursachen dieser Krankheiten nachgewiesen werden, wobei insbesondere hirnorganische und andere somatische Ursachen bekannt sein müssen, um eine somatische Abklärung durch einen Arzt zu veranlassen.

Es muss nachgewiesen werden, dass Grenzen und Gefahren der Therapie im Einzelfall erkannt werden.

Grundlagenkenntnisse über den Einsatz von Psychopharmaka müssen vorhanden sein.

Für den Fall von auftretenden Krisensituationen müssen Kenntnisse über institutionelle Hilfsmöglichkeiten bzw. über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen vorhanden sein.

durchführende Behörde:
BAGS, Billstraße 80, 20539 Hamburg, Raum 0.13
Ansprechpartnerin: Frau Marina Lobe
Tel.: 040 – 42837-3794
Fax: 040 – 4273-10092

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Hauptschulabschluss
  • Hauptwohnsitz in Hamburg oder Arbeitsplatz, für den die Heilpr-Erlaubnis benötigt wird, in Hamburg