Die Weiterbildung in Supervision lehrt die Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und/oder Teams zur Förderung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Das Wort Supervision stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Übersicht“, „von oben/aus der Vogelperspektive schauen“. Im deutschsprachigen Raum sind unter dem Begriff „Supervision“ Beratungskonzeptionen gemeint, die mit unterschiedlichen Methoden berufliches Handeln reflektieren.
Mit Hilfe des Supervisors/der Supervisorin werden aus der Metaperspektive die o.g. Dynamiken konkreter erfasst, Bedingungen und Auswirkungen von Verhalten besser verstanden und mögliche persönliche Verstrickungen erkennbar. Durch dieses geleitete Vor- und Nachdenken wird dem Gleichgewicht zwischen der fachlichen Aufgabe, der seelischen und körperlichen Gesundheit sowie der beruflichen Weiterentwicklung Rechnung getragen.
Gestaltsupervision
Die Gestaltsupervision hat als Bezugsrahmen zentrale Aspekte des gestalttheoretischen/gestalttherapeutischen Verständnisses. Postulate des Gestaltansatzes sind:
- Wirklichkeit ist subjektiv, konstruiert und inszeniert.
- Wahr ist, was wir wahr nehmen.
- Es gibt keine objektive Wahrheit. Wahrheit ist nur in der individuellen Wahrnehmung zu finden.
- Alle Aussagen sind selbstreflexiv, d.h., sie spiegeln uns als Person.
- Bewusstheit, Veränderung und Lösung geschieht im Hier/Jetzt.
- Alle Lebens (und Lösungs-) prozesse sind Kontaktprozesse.
- Verantwortung liegt in der Fähigkeit zu antworten.
Die 18-monatige Weiterbildung
Diese Weiterbildung in Gestaltsupervision findet im Aufbaucurriculum über 1,5 Jahre statt. Sie setzt eine abgeschlossene, mindestens 3-jährige Weiterbildung in einem beraterischen/therapeutischen Verfahren voraus. Curricular umfasst die Weiterbildung 6 Veranstaltungsblöcke zu folgenden Themen:
Seminarblock I (Mo-Do)
- Struktur- und Organisationsklärung, Überblick zu Beginn der Weiterbildung
- Kennenlernen, Entstehung der neuen Weiterbildungsgruppe
- Persönliche Ziele und Motive in der Gestaltsupervisionsweiterbildung (Theorie U)
- Grundlagen der Gestaltsupervision – Definition, Geschichte, Ziele, Supervisionsformen und -inhalte
- Supervisionsaufträge und –verträge
- Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Moderation/Präsentation in der Gestaltsupervision genutzt werden können
Seminarblock II (Mo-Do)
- Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks I – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks I
- Gestaltsupervision und Psychotherapie – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Psychotherapie – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Psychotherapie in der Gestaltsupervision genutzt werden können
- Gestaltsupervision und Mediation – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Mediation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Mediation in der Gestaltsupervision genutzt werden können
- Gestaltsupervision und Coaching – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Coaching – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Coaching in der Gestaltsupervision genutzt werden können
Seminarblock III (Mo-Do)
- Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks II – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks II
- Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Organisationsentwicklung in der Gestaltsupervision genutzt werden können
- Gestaltsupervision und QM – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und QM – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des QM in der Gestaltsupervision genutzt werden können
- Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – Abgrenzung, Unterschiede
- Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Trainings in der Wirtschaft in der Gestaltsupervision genutzt werden können
Seminarblock IV (Mo-Do)
- Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks III – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks III
- Gestaltsupervision in Teams – Teamdynamiken, Teamstrukturen, Herausforderungen an den Teamsupervisor/die Teamsupervisorin
- Gestaltsupervision – Methoden, Handwerkskoffer
- Fallanalysen, Fallarbeit
- Üben eigener Supervisionsarbeit unter Supervision der Weiterbildungsgruppe
- Kollegiale Supervision zur Vorbereitung auf den letzten Weiterbildungsblock
Seminarblock V (Mo-Do)
- Präsentation der persönlichen Supervisionsarbeit mit kollegialem Feedback
- Kolloquium
- Abschluss der Weiterbildung
Seminarblock VI (Do-Fr)
- follow up-Block
- Vertiefung zu gewünschten Supervisionsthemen (Gruppe, Konflikt, …)
- Supervision der eigenen Supervisionsarbeit
Bitte fordern Sie unsere Broschüre „Weiterbildungsrichtlinien“ zur detaillierten Übersicht und Beschreibung an.
Termine und weitere Informationen
Termine:
Block I: 27.-30.01.25
Block II: 31.03.-03.04.25
Block III: 21.-24.07.25
Block IV: 20.-23.10.25
Block V und VI: in 2026, die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben
Uhrzeiten Block I-V: Montag bis Donnerstag von 09.00-17.00 Uhr
Block VI: Montag und Dienstag von 09.00-17.00 Uhr
Vorherige Auswahlseminarmöglichkeiten auf Anfrage.
Kosten:
Die Kosten für Block I – V (viertägig) betragen 3272,50 € brutto (2750 € netto + 522,50 € MwSt).
Diese Kosten werden pro Seminarblock à 654,50 € brutto (550 € netto + 104,50 € MwSt) gestellt.
Die Kosten für Block VI (zweitägig) betragen 285,60 € brutto ( 240 € netto + 45,60 € MwSt.)
Gesamtkosten für Block I-VI: 3.558,10€
Alternativ bieten wir mit Weiterbildungsbeginn eine monatliche Ratenzahlung von je 198,00 € brutto (incl. 19% MwSt.) über 18 Monate an.
Zusätzliche Kosten sind:
Kosten für 35 Sitzungen Einzel- oder Gruppenlehrsupervision (je nach Anbieter zwischen 50,00 – 85,00 Euro/Sitzung (zzgl. 19% MwSt.)
Weitere Termine finden Sie in unserem Kalender: hier
Dozent:
Bert Reissner
Anmeldungen bitte über das Büro der Werkstatt (unter info@werkstatt-nord.de oder 04322-888652).