Gestaltsupervision

Die Weiterbildung in Supervision lehrt die Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und/oder Teams zur Förderung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Das Wort Supervision stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Übersicht“, „von oben/aus der Vogelperspektive schauen“. Im deutschsprachigen Raum sind unter dem Begriff „Supervision“ Beratungskonzeptionen gemeint, die mit unterschiedlichen Methoden berufliches Handeln reflektieren.

Mit Hilfe des Supervisors/der Supervisorin werden aus der Metaperspektive die o.g. Dynamiken konkreter erfasst, Bedingungen und Auswirkungen von Verhalten besser verstanden und mögliche persönliche Verstrickungen erkennbar. Durch dieses geleitete Vor- und Nachdenken wird dem Gleichgewicht zwischen der fachlichen Aufgabe, der seelischen und körperlichen Gesundheit sowie der beruflichen Weiterentwicklung Rechnung getragen.

Gestaltsupervision

Die Gestaltsupervision hat als Bezugsrahmen zentrale Aspekte des gestalttheoretischen/gestalttherapeutischen Verständnisses. Postulate des Gestaltansatzes sind:

  • Wirklichkeit ist subjektiv, konstruiert und inszeniert.
  • Wahr ist, was wir wahr nehmen.
  • Es gibt keine objektive Wahrheit. Wahrheit ist nur in der individuellen Wahrnehmung zu finden.
  • Alle Aussagen sind selbstreflexiv, d.h., sie spiegeln uns als Person.
  • Bewusstheit, Veränderung und Lösung geschieht im Hier/Jetzt.
  • Alle Lebens (und Lösungs-) prozesse sind Kontaktprozesse.
  • Verantwortung liegt in der Fähigkeit zu antworten.

Die 18-monatige Weiterbildung

Diese Weiterbildung in Gestaltsupervision findet im Aufbaucurriculum über 1,5 Jahre statt. Sie setzt eine abgeschlossene, mindestens 3-jährige Weiterbildung in einem beraterischen/therapeutischen Verfahren voraus. Curricular umfasst die Weiterbildung 5 Veranstaltungsblöcke zu folgenden Themen:

Seminarblock I (Mo-Do)

  • Struktur- und Organisationsklärung, Überblick zu Beginn der Weiterbildung
  • Kennenlernen, Entstehung der neuen Weiterbildungsgruppe
  • Persönliche Ziele und Motive in der Gestaltsupervisionsweiterbildung (Theorie U)
  • Grundlagen der Gestaltsupervision – Definition, Geschichte, Ziele, Supervisionsformen und -inhalte
  • Supervisionsaufträge und –verträge
  • Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Moderation/Präsentation in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock II (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks I – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks I
  • Gestaltsupervision und Psychotherapie – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Psychotherapie – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Psychotherapie in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Mediation – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Mediation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Mediation in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Coaching – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Coaching – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Coaching in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock III (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks II – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks II
  • Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Organisationsentwicklung in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und QM – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und QM – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des QM in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Trainings in der Wirtschaft in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock IV (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks III – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks III
  • Gestaltsupervision in Teams – Teamdynamiken, Teamstrukturen, Herausforderungen an den Teamsupervisor/die Teamsupervisorin
  • Gestaltsupervision – Methoden, Handwerkskoffer
  • Fallanalysen, Fallarbeit
  • Üben eigener Supervisionsarbeit unter Supervision der Weiterbildungsgruppe
  • Kollegiale Supervision zur Vorbereitung auf den letzten Weiterbildungsblock

 

Seminarblock V (Mo-Do)

  • Präsentation der persönlichen Supervisionsarbeit mit kollegialem Feedback
  • Kolloquium
  • Abschluss der Weiterbildung

Bitte fordern Sie unsere Broschüre „Weiterbildungsrichtlinien“ zur detaillierten Übersicht und Beschreibung an.

Termine und weitere Informationen

Die neue Weiterbildungsgruppe startet vom 08.-11.07.2024 mit Block I.

Vorherige Auswahlseminarmöglichkeiten auf Anfrage.

Kosten:
Die Gesamtkosten für Block I – V betragen 3272,50 € brutto
(2750 € netto + 522,50 € MwSt).
Diese Kosten werden pro Seminarblock à 654,50 € brutto
(550 € netto + 104,50 €  MwSt) gestellt. Alternativ bieten wir mit Weiterbildungsbeginn eine monatliche Ratenzahlung von je 182,00 € brutto (incl. 19%  MwSt.) über 18 Monate an.

Zusätzliche Kosten sind:

  • Einmalig 285,60 € brutto ( 240 € netto + 45,60 € MwSt.) Orientierungsseminar
    oder 480,00 € Gestaltworkshop (MwSt.-frei)
  • Kosten für 35 Sitzungen Einzel- oder Gruppenlehrsupervision (je nach Anbieter zwischen 50,00 – 85,00 Euro/Sitzung (zzgl. 19% MwSt.)

Weitere Termine finden Sie in unserem Kalender: hier

Dozent:
Bert Reissner

Anmeldungen bitte über das Büro der Werkstatt (unter info@werkstatt-nord.de oder 04322-888652).

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