Gestaltsupervision

Die Weiterbildung in Supervision lehrt die Beratung und Begleitung von Einzelpersonen, Gruppen und/oder Teams zur Förderung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Das Wort Supervision stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Übersicht“, „von oben/aus der Vogelperspektive schauen“. Im deutschsprachigen Raum sind unter dem Begriff „Supervision“ Beratungskonzeptionen gemeint, die mit unterschiedlichen Methoden berufliches Handeln reflektieren.

Mit Hilfe des Supervisors/der Supervisorin werden aus der Metaperspektive die o.g. Dynamiken konkreter erfasst, Bedingungen und Auswirkungen von Verhalten besser verstanden und mögliche persönliche Verstrickungen erkennbar. Durch dieses geleitete Vor- und Nachdenken wird dem Gleichgewicht zwischen der fachlichen Aufgabe, der seelischen und körperlichen Gesundheit sowie der beruflichen Weiterentwicklung Rechnung getragen.

Gestaltsupervision

Die Gestaltsupervision hat als Bezugsrahmen zentrale Aspekte des gestalttheoretischen/gestalttherapeutischen Verständnisses. Postulate des Gestaltansatzes sind:

  • Wirklichkeit ist subjektiv, konstruiert und inszeniert.
  • Wahr ist, was wir wahr nehmen.
  • Es gibt keine objektive Wahrheit. Wahrheit ist nur in der individuellen Wahrnehmung zu finden.
  • Alle Aussagen sind selbstreflexiv, d.h., sie spiegeln uns als Person.
  • Bewusstheit, Veränderung und Lösung geschieht im Hier/Jetzt.
  • Alle Lebens (und Lösungs-) prozesse sind Kontaktprozesse.
  • Verantwortung liegt in der Fähigkeit zu antworten.

Die 18-monatige Weiterbildung

Diese Weiterbildung in Gestaltsupervision findet im Aufbaucurriculum über 1,5 Jahre statt. Sie setzt eine abgeschlossene, mindestens 3-jährige Weiterbildung in einem beraterischen/therapeutischen Verfahren voraus. Curricular umfasst die Weiterbildung 5 Veranstaltungsblöcke zu folgenden Themen:

Seminarblock I (Mo-Do)

  • Struktur- und Organisationsklärung, Überblick zu Beginn der Weiterbildung
  • Kennenlernen, Entstehung der neuen Weiterbildungsgruppe
  • Persönliche Ziele und Motive in der Gestaltsupervisionsweiterbildung (Theorie U)
  • Grundlagen der Gestaltsupervision – Definition, Geschichte, Ziele, Supervisionsformen und -inhalte
  • Supervisionsaufträge und –verträge
  • Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Moderation/Präsentation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Moderation/Präsentation in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock II (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks I – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks I
  • Gestaltsupervision und Psychotherapie – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Psychotherapie – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Psychotherapie in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Mediation – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Mediation – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Mediation in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Coaching – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Coaching – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Coaching in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock III (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks II – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks II
  • Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Organisationsentwicklung – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich der Organisationsentwicklung in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und QM – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und QM – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des QM in der Gestaltsupervision genutzt werden können
  • Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – Abgrenzung, Unterschiede
  • Gestaltsupervision und Training in der Wirtschaft – wie Methoden/Modelle aus dem Bereich des Trainings in der Wirtschaft in der Gestaltsupervision genutzt werden können

 

Seminarblock IV (Mo-Do)

  • Wiederholung/Nachbearbeitung der Inhalte des Seminarblocks III – Präsentation der Inhalte des Seminarblocks III
  • Gestaltsupervision in Teams – Teamdynamiken, Teamstrukturen, Herausforderungen an den Teamsupervisor/die Teamsupervisorin
  • Gestaltsupervision – Methoden, Handwerkskoffer
  • Fallanalysen, Fallarbeit
  • Üben eigener Supervisionsarbeit unter Supervision der Weiterbildungsgruppe
  • Kollegiale Supervision zur Vorbereitung auf den letzten Weiterbildungsblock

 

Seminarblock V (Mo-Do)

  • Präsentation der persönlichen Supervisionsarbeit mit kollegialem Feedback
  • Kolloquium
  • Abschluss der Weiterbildung

 

Seminarblock VI (Do-Fr)

  • follow up-Block
  • Vertiefung zu gewünschten Supervisionsthemen (Gruppe, Konflikt, …)
  • Supervision der eigenen Supervisionsarbeit

 

Bitte fordern Sie unsere Broschüre „Weiterbildungsrichtlinien“ zur detaillierten Übersicht und Beschreibung an.

Termine und weitere Informationen

Die Termine für die neue Weiterbildungsgruppe geben wir in Kürze bekannt.

Vorherige Auswahlseminarmöglichkeiten auf Anfrage.

Kosten:
Die Kosten für Block I – V betragen 3272,50 € brutto (2750 € netto + 522,50 € MwSt).
Diese Kosten werden pro Seminarblock à 654,50 € brutto (550 € netto + 104,50 €  MwSt) gestellt.
Die Kosten für Block VI betragen 285,60 € brutto ( 240 € netto + 45,60 € MwSt.)
Gesamtkosten für Block I-VI: 3.558,10€

Alternativ bieten wir mit Weiterbildungsbeginn eine monatliche Ratenzahlung von je 198,00 € brutto (incl. 19%  MwSt.) über 18 Monate an.

Zusätzliche Kosten sind:
Kosten für 35 Sitzungen Einzel- oder Gruppenlehrsupervision (je nach Anbieter zwischen 50,00 – 85,00 Euro/Sitzung (zzgl. 19% MwSt.)

Weitere Termine finden Sie in unserem Kalender: hier

Dozent:
Bert Reissner

Anmeldungen bitte über das Büro der Werkstatt (unter info@werkstatt-nord.de oder 04322-888652).

Kontakt